Weißanteile

 

Auflistung und Berechnung der Weißanteile zur Zuchtzulassung

 

Die Prozentzahlen wurden durch den Frettchenzuchtbund NRW festgelegt und dienen der Berechnung

des Weißanteiles bei einer Verpaarung.

 

Auf die Grundfarbe werden die Prozente der Farbzeichnung hinzugerechnet.

z.B. Iltis hell (Grundfarbe = 5 %) plus Farbzeichnung Harlekin (Farbzeichnung = 10 %) = Iltis hell Harlekin (15 % Weißanteil)

 

Grundfarbe Farbzeichnung Prozente
Iltis schwarz   1 %
Iltis dunkel   3 %
Iltis hell   5 %
Zimt dunkel   10 %
Iltis schwarz Harlekin (+ 10%) 11 %
Zimt hell   12 %
Iltis dunkel Harlekin (+ 10%) 13 %
Iltis hell Harlekin (+ 10%) 15 %
Zimt dunkel Harlekin (+ 10%) 20 %
Zimt hell Harlekin (+ 10%) 21 %
Farbmutation Silver Harlekin (+ 10%) 25 %
Iltis schwarz Badger (+ 35%) 36 %
Iltis dunkel Badger (+ 35%) 38 %
Iltis hell Badger (+ 35%) 40 %
Iltis schwarz Panda (+ 40%) 41 %
Iltis dunkel Panda (+ 40%) 43 %
Iltis hell Panda (+ 40%) 45 %
Zimt dunkel Badger (+ 35%) 45 %
Zimt hell Badger (+ 35%) 47 %
Zimt dunkel Panda (+ 40%) 50 %
Zimt hell Panda (+ 40%) 52 %
Farbmutation American Silver   65 %
Farbmutation Deutscher Silver   80 %
Farbmutation Dark Eyed White   95 %
Albino   100 %

 

Damit eine Verpaarung durch den Frettchenzuchtbund NRW erlaubt werden kann,

darf die Gesamtheit beider Elterntiere einen Weißanteil von 40 % nicht überschreiten.

 

BEISPIELE :

Fähe Iltis dunkel (3 %) und Rüde Zimt hell Harlekin (21 %) macht eine Gesamtheit von 24 %, diese Verpaarung wäre erlaubt.

 

Fähe Zimt hell Harlekin (21 %) und Rüde Farbmutation Silver Harlekin (25 %) macht eine Gesamtheit von 46 %,

diese Verpaarung wäre nicht erlaubt.

 

Gleiches gilt für Tiere deren Prozente bereits von vornherein über 40 Prozent liegen,

da bei einer Verpaarung immer ein Prozentsatz über 40 % erreicht wird.

 

Zusätzlich ist für die Genehmigung einer Verpaarung die Zuchttauglichkeitsprüfung sowie die Stammbäume ausschlaggebend.

 

Bei Verpaarungen welche auf Elternteile der Farbe Iltis schwarz beruhen wird eine Genehmigung nur in Sonderfällen erteilt.

Ein solcher Sonderfall ist es, wenn in den Stammbäumen wenig oder keine Vorfahren der Farbe Iltis schwarz enthalten sind.